20 August 2005

Zahl der registrierten .de-Domains überschreitet Neun-Millionen-Marke

Berlin (Deutschland), 20.08.2005 – Die Zahl der registrierten .de-Domains überschritt heute die Neun-Millionen-Marke.

Hinter .com mit zirka 40 Millionen registrierten Domains ist .de auch weiterhin mit nun über neun Millionen die Nummer Zwei in der Liste der größten Top Level Domains. Es folgen .net mit über sechs und .uk mit über vier Millionen registrierten Domains.
+wikinews+

23 Juni 2005

BGH: Streit um Krankenhaus-Domain

Nr. 93/2005
Streit um Domainname zwischen zwei Krankenhäusern

Der u.a. für das Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat einen Streit zwischen zwei Krankenhäusern um den Domainnamen „hufeland.de“ entschieden. Beide Krankenhäuser führen den Namen des als Begründer des Naturheilverfahrens geltenden Arztes Christoph Wilhelm Hufeland (1762-1836) in ihrer Geschäftsbezeichnung.
Die Klägerin betreibt seit 1986 eine Klinik für Krebskranke in Bad Mergentheim (Baden-Württemberg). Sie wirbt bundesweit für ihre dem Naturheilverfahren verpflichtete Therapie und verwendet dabei die Bezeichnung „Hufelandklinik“ mit dem beschreibenden Zusatz „für ganzheitliche immunbiologische Therapie“. Außerdem ist sie Inhaberin der Marke „Hufeland“, die für Krankenhausdienstleistungen eingetragen ist.
Die Beklagte betreibt ein Kreiskrankenhaus in Bad Langensalza (Thüringen), das sie seit 1993 „Hufeland Krankenhaus Bad Langensalza“ nennt. Sie hatte vorgetragen, daß ihr Krankenhaus schon seit 1962 den Namen Hufeland führe, und zwar bis 1993 als „Kreiskrankenhaus Christoph Wilhelm Hufeland“. 1999 ließ sich die Beklagte den Domainnamen „hufeland.de“ registrieren. Seitdem verwendet sie diese Adresse für ihren Internetauftritt.
Die Klägerin hat der Beklagten diesen Domainnamen streitig gemacht. Sie ist der Ansicht, ihr stünden die älteren und besseren Rechte an dieser Bezeichnung zu. Das Landgericht Mannheim hatte der auf Unterlassung und Verzicht auf den Domainnamen „hufeland.de“ gerichteten Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die Berufung zurückgewiesen.
Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof aufgehoben. Er hat angenommen, daß für die Kliniken beider Parteien das Firmenschlagwort „Hufelandklinik“ oder „Hufeland-Krankenhaus“ verwendet werde. Da das Oberlandesgericht den Sachverhalt noch nicht abschießend geklärt habe, sei von dem Vortrag der Beklagten auszugehen. Danach seien beide Parteien bereits im Zeitpunkt der deutschen Einheit Inhaber eines Kennzeichenrechts an dem Firmenschlagwort „Hufelandklinik“ oder „Hufeland-Krankenhaus“ gewesen. Die Wiedervereinigung habe dazu geführt, daß beide Rechte mit unterschiedlichen Schutzbereichen nebeneinander bestanden hätten: das der schon vor der Wiedervereinigung bundesweit werbenden Klägerin im gesamten Bundesgebiet, das der regional begrenzt tätigen Beklagten beschränkt auf ihren räumlichen Wirkungskreis.
Da die beiden Kennzeichenrechte in dieser Weise nebeneinander stünden, seien beide Parteien wie Gleichnamige zu behandeln; beiden sei es gestattet, die Bezeichnung „Hufelandklinik“ oder „Hufeland-Krankenhaus“ zu verwenden. Gehe es um die Registrierung des gemeinsamen Namens (hier „Hufeland“) als Domainname, gelte unter Gleichnamigen der Grundsatz: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“
Die Gleichgewichtslage dürfe allerdings nicht gestört werden, etwa dadurch, daß die Beklagte ihren Tätigkeitsbereich räumlich ausdehne. In der Registrierung und Verwendung des Domainnamens „hufeland.de“ liege eine solche räumliche Ausweitung des Tätigkeitsbereichs noch nicht, auch wenn diese Internetseite von überall aus aufgerufen werden könne.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, damit der Sachverhalt abschließend aufgeklärt werden kann.
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 2005 – I ZR 288/02
LG Mannheim – 7 O 270/01 ./. OLG Karlsruhe – 6 U 17/02
Karlsruhe, den 23. Juni 2005

19 Februar 2005

100 Millionen neue Domainnamen

+wikinews+ Luxemburg (Stadt) (Luxemburg), 19.02.2005 – Die Firma EuroDNS mit Sitz in Luxemburg hat eine Marktanalyse durchgeführt, die aufzeigt, dass es über 225 Millionen Internetnutzer in zwei Hauptmärkten Asiens gibt - China und Indien. Bis heute sind jedoch nur circa sieben Millionen Domains registriert worden.

Bei einer Betrachtung der registrierten Domains im Verhältnis zu der Anzahl der Internetuser und der Einwohner erkennt man schnell ein enormes Potential, denn es ist nur ein Bruchteil dessen, was wir von Europa oder den USA kennen.

Zu den derzeit beliebtesten asiatischen Country-Code-Top-Level-Domains gehören:

.in - Indien
.hk - Hong Kong
.cn - China
.sg - Singapur
.jp - Japan
.com.tw - Taiwan